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   BFH, 14.03.1990 - II R 169/87   

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BFH, 14.03.1990 - II R 169/87 (https://dejure.org/1990,2102)
BFH, Entscheidung vom 14.03.1990 - II R 169/87 (https://dejure.org/1990,2102)
BFH, Entscheidung vom 14. März 1990 - II R 169/87 (https://dejure.org/1990,2102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grunderwerbsteuerrechtlichen Begriff des Gegenstands des Erwerbsvorgangs - Voraussetzungen der Grunderwerbsteuerpflichtigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 263
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.10.1989 - II R 143/87

    - Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Fertighäusern - Einschaltung eines Maklers

    Auszug aus BFH, 14.03.1990 - II R 169/87
    Für eine derartige Abwägung aller Umstände des Einzelfalles enthalten die Entscheidungen des Senats vom 18. Oktober 1989 II R 85/87 (BFHE 158, 483, BStBl II 1990, 181) und II R 143/87 (BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183) beispielgebende Hinweise.

    Die Verflechtung der Verträge kann sich beispielsweise aus der Stellung eines Projektanbieters ergeben, wenn dieser aufgrund vertraglicher Beziehungen zu den auf der Veräußererseite auftretenden Personen zu einer Vorplanung in der Lage ist, die ihm ein konkret ausgestaltetes Angebot ermöglicht und er sein bestehendes wirtschaftliches Interesse am Abschluß aller Verträge dadurch durchsetzt, daß die Erwerber sich zu den zur Errichtung des Gebäudes notwendigen Verträgen bereits vor (oder gleichzeitig mit) Abschluß des Grundstückskaufvertrags verpflichten (vgl. dazu Urteil vom 18. Oktober 1989 II R 143/87).

    Nach Auffassung des Senats kann eine derartige Verflechtung bereits bestehen, wenn die auf der Veräußererseite auftretenden Personen aufgrund einer vertraglichen Abrede (z. B. Maklerauftrag) bei der Veräußerung zusammenarbeiten und durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluß beider Verträge hinzielen (vgl. Urteil vom 18. Okotber 1989 II R 143/87).

  • BFH, 18.10.1989 - II R 85/87

    - Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Fertighäusern - Einheitlichkeit der Verträge

    Auszug aus BFH, 14.03.1990 - II R 169/87
    Der Gegenstand des Erwerbsvorgangs wird nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 18. Oktober 1989 II R 85/87, BFHE 158, 483, BStBl II 1990, 181 m. w. N.) zunächst durch das den Steuertatbestand erfüllende (zivilrechtliche) Verpflichtungsgeschäft bestimmt.

    Für eine derartige Abwägung aller Umstände des Einzelfalles enthalten die Entscheidungen des Senats vom 18. Oktober 1989 II R 85/87 (BFHE 158, 483, BStBl II 1990, 181) und II R 143/87 (BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183) beispielgebende Hinweise.

    Danach kann sich der enge sachliche Zusammenhang zwischen mehreren Verträgen daraus ergeben, daß die Erwerber sich bereits vor dem Abschluß des Grundstückskaufvertrags hinsichtlich der zur Errichtung des Gebäudes erforderlichen Verträge zivilrechtlich gebunden haben (vgl. Urteil in BFHE 158, 483, BStBl II 1990, 181).

  • BFH, 21.12.1988 - II B 47/88

    Projektanbieter im Bauherrenmodell als weiterer Veräußerer neben dem Veräußerer

    Auszug aus BFH, 14.03.1990 - II R 169/87
    Zur Gegenleistung rechnet jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt gewährt für den Erwerb des Grundstücks in dem Zustand, in dem es Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Dezember 1988 II B 47/88, BFHE 155, 419, BStBl II 1989, 333).

    Entscheidend ist vielmehr, daß (auch) der den Grundstücksübereignungsanspruch begründende Vertrag in ein Vertragsgeflecht miteinbezogen ist, das unter Berücksichtigung aller Umstände darauf gerichtet ist, dem Erwerber als einheitlichen Leistungsgegenstand das Grundstück in bebautem Zustand zu verschaffen (vgl. Entscheidung BFHE 155, 419, BStBl II 1989, 333).

  • BFH, 23.06.1982 - II R 155/80

    Zur Grunderwerbsteuer beim Bauherrenmodell

    Auszug aus BFH, 14.03.1990 - II R 169/87
    Auf der Veräußererseite können auch mehrere Personen als Vertragspartner auftreten (vgl. BFH-Urteil vom 23 Juni 1982 II R 155/80, BFHE 136, 427, BStBl II 1982, 741).
  • BFH, 27.10.1982 - II R 102/81

    Eine Eigentumswohnung kann nicht für sich allein "hergestellt" werden

    Auszug aus BFH, 14.03.1990 - II R 169/87
    Haben sie keine Aufbauvereinbarung geschlossen, so spricht dies dafür, die Errichtung des Gebäudes der Veräußererseite zuzurechnen und als Gegenstand des Erwerbsvorgangs das bebaute Grundstück anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1982 II R 102/81, BFHE 136, 561, BStBl II 1983, 55 m. w. N.).
  • BFH, 05.11.1980 - II R 28/75

    Personenhandelsgesellschaft - Einheitswert - Gesellschaftsvertrag - Mehrwert -

    Auszug aus BFH, 14.03.1990 - II R 169/87
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß diese Begriffsbestimmung zwar von dem bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung ausgeht, sich aber darin nicht erschöpft (so z. B. Entscheidung des BFH vom 5. November 1980 II R 28/75, BFHE 132, 111, BStBl II 1981, 174).
  • BFH, 17.09.1997 - II R 24/95

    Grunderwerbsteuer: Grundstück im Zustand der Bebauung

    Hier liegt ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen den Verträgen nur vor, wenn die auf der Veräußererseite auftretenden Personen aufgrund einer vertraglichen Abrede bei der Veräußerung zusammenarbeiten und durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluß aller Verträge hinwirken (vgl. BFH-Urteile vom 14. März 1990 II R 169/87, BFH/NV 1991, 263; vom 20. Februar 1991 II R 96/88, BFH/NV 1992, 55, 56, und vom 8. November 1995 II R 83/93, BFH/NV 1996, 637, 639).
  • BFH, 05.02.1992 - II R 110/88

    Bestimmung des Gegenstands eines Erwerbsvorgangs

    Der erkennende Senat hat hierzu in den Urteilen in BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183; BFHE 158, 483, BStBl II 1990, 181; vom 14. März 1990 II R 169/87 (BFH/NV 1991, 263), sowie vom 6. März 1991 II R 133/87 (BFHE 164, 117, BStBl II 1991, 532) Entscheidungskriterien entwickelt.
  • BFH, 08.02.1995 - II R 19/92

    Vertragsgegenstand bei Erwerb einer Verwertungsbefugnis

    Treten auf der Veräußererseite mehrere Personen auf, so hält es der Senat für das Vorliegen eines engen sachlichen Zusammenhangs zwischen den Verträgen ferner für notwendig, aber auch für ausreichend, daß diese aufgrund einer vertraglichen Abrede bei der Veräußerung zusammenarbeiten und durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluß aller Verträge (übereignetes Grundstück und Durchführung der Baumaßnahmen) hinzielen (BFH-Urteil vom 14. März 1990 II R 169/87, BFH/NV 1991, 263).
  • BFH, 31.03.2004 - II R 62/01

    Erwerb eines bebauten Grundstücks

    Eine Aufhebung der Bindung der Kläger, wie sie etwa im Fall einer Insolvenz der auf der Veräußererseite auftretenden Personen eintreten kann (dazu z.B. BFH-Urteil vom 14. März 1990 II R 169/87, BFH/NV 1991, 263), ist nicht eingetreten.
  • BFH, 16.09.1992 - II R 75/89

    Bauherrenmodell-Grundsätze gelten auch für Fälle nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

    Aufgrund des tatsächlich verwirklichten Geschehensablaufs ist es deshalb unerheblich, daß die Klägerin - wie das FG annimmt - das Grundstück auch bei Lösung von den Verträgen über die Baumaßnahmen möglicherweise hätte behalten können (vgl. Senatsurteile vom 18. Oktober 1989 II R 85/87, BFHE 158, 483, BStBl II 1990, 181, und vom 14. März 1990 II R 169/87, BFH/NV 1991, 263).
  • FG Köln, 18.06.1997 - 5 K 3460/91

    Rechtswidrigkeit von Grunderwerbsteueränderungsbescheiden; Umfang der

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  • BFH, 12.03.1997 - II R 84/94

    Erbbaurecht an einem Grundstück mit noch zu errichtendem Gebäude als Gegenstand

    Treten in einem solchen Fall auf der Veräußererseite mehrere Per sonen auf, so hält es der Senat für das Vorliegen eines engen sachlichen Zusammenhangs zwischen den Verträgen ferner für notwendig, aber auch für ausreichend, daß diese aufgrund Abreden in objektiv erkennbarer Weise bei der Veräußerung zusammenarbeiten und durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluß aller Verträge (Übereignung des Grundstücks und Errichtung des Gebäudes) hinwirken (BFH-Urteile vom 14. März 1990 II R 169/87, BFH/NV 1991, 263, und vom 20. Februar 1991 II R 96/88, BFH/NV 1992, 55, 56, sowie vom 8. November 1995 II R 83/93, BFH/NV 1996, 637).
  • BFH, 07.09.1994 - II R 106/91

    Grunderwerbsteuer: Erwerb eines renovierten und ausgebauten Gebäude

    Die Entscheidung darüber, ob Gegenstand des Erwerbsvorgangs in einem derartigen Fall das bebaute Grundstück ist, hängt nach der Rechtsprechung des Senats davon ab, ob unter Berücksichtigung der Umstände der Vertragsanbahnung, der Vertragsverhandlungen, der Zeit, des Ortes und der Begleitumstände ein dem Erwerber objektiv erkennbares abgestimmtes Verhalten auf der Veräußererseite festgestellt werden kann, das darauf gerichtet ist, dem Erwerber als einheitlichen Leistungsgegenstand das Grundstück in bebautem Zustand zu verschaffen (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats in BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183, sowie vom 14. März 1990 II R 169/87, BFH/NV 1991, 263).
  • BFH, 08.11.1995 - II R 83/93

    Grunderwerbsteuer: Bebautes Grundstück als einheitlicher Vertragsgegenstand

    Treten in einem solchen Fall auf der Veräußererseite mehrere Personen auf, so hält es der Senat für das Vorliegen eines engen sachlichen Zusammenhangs zwischen den Verträgen ferner für notwendig, aber auch für ausreichend, daß diese aufgrund einer vertraglichen Abrede bei der Veräußerung zusammenarbeiten und durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluß aller Verträge (Übereignung des Grundstücks und Errichtung des Gebäudes) hinwirken (BFH-Urteile vom 14. März 1990 II R 169/87, BFH/NV 1991, 263, und 20. Februar 1991 II R 96/88, BFH/NV 1992, 55, 56 m. w. N.).
  • BFH, 28.07.1993 - II R 66/90

    Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der

    Treten auf der Veräußererseite mehrere Personen auf, so hält es der Senat für das Vorliegen eines engen sachlichen Zusammenhangs zwischen den Verträgen ferner für notwendig, aber auch für ausreichend, daß diese aufgrund einer vertraglichen Abrede bei der Veräußerung zusammenarbeiten und durch abgestimmtes Verhalten auf den Abschluß aller Verträge (Übereignung des Grundstücks und Errichtung des Gebäudes) hinzielen (BFH-Urteil vom 14. März 1990 II R 169/87, BFH/NV1991, 263).
  • BFH, 10.08.1994 - II R 29/91

    Umfang der Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuerveranlagung

  • BFH, 25.11.1992 - II R 122/89

    Erlangung einer Verwertungsbefugnis an einem Grundstück aufgrund eines

  • BFH, 04.09.1996 - II R 77/94

    Voraussetzungen für die Herabsetzung der Grunderwerbsteuer - Ermittlung des

  • BFH, 10.08.1994 - II R 32/91

    Bestimmung des Umfangs der Gegenleistung bei einem verbundenen

  • FG Köln, 18.06.1997 - 5 K 4390/91

    Bemessung der Gegenleistung bei Grundstückskauf; Abgrenzng des Erwerbs in

  • BFH, 22.09.1993 - II R 65/90

    Einheitlicher Vertragsgegenstand bei Grunderwerb

  • BFH, 14.10.1992 - II R 124/89

    Sachlicher Zusammenhang von Gebäudeeinrichtungs- und Grundstückkaufvertrag

  • BFH, 05.02.1992 - II R 159/88

    Grunderwerbsteuerpflicht eines notariell beurkundeten Vertrages

  • BFH, 13.05.1992 - II R 50/89

    Zurechnung der Aufwendungen für die Errichtung des Fertighauses zur Gegenleistung

  • BFH, 13.05.1992 - II R 13/89

    Zugehörigkeit von Aufwendungen für die Errichtung eines Fertighauses zur

  • BFH, 24.07.1991 - II R 39/88

    Festsetzung einer Grunderwerbsteuer beim Kauf eines Grundstücks -

  • FG Köln, 29.06.2000 - 5 K 7985/98

    Einheitlicher Leistungsgegenstand - Anzeigepflicht bei Gewährung zusätzlicher

  • FG Düsseldorf, 25.07.2001 - 7 K 156/98

    Grunderwerbsteuer auf neben Kaufvertrag abgeschlossenen

  • BFH, 13.05.1992 - II B 155/91
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